In Deutschland darf man E-Zigaretten, E-Shishas und Liquids erst ab 18 Jahren kaufen – auch die nikotinfreien. Das regelt § 10 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Händler dürfen sie nicht an Minderjährige abgeben, und in der Öffentlichkeit darf Minderjährigen das Dampfen nicht gestattet werden.
Was regelt das Jugendschutzgesetz?
- Abgabeverbot: Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Shishas, Liquids und deren Behälter dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 abgegeben werden.
- Konsum in der Öffentlichkeit: In Gaststätten, Verkaufsstellen und sonst in der Öffentlichkeit darf Minderjährigen das Rauchen und Dampfen nicht gestattet werden.
- Auch ohne Nikotin: Seit dem 1. April 2016 gilt das ausdrücklich auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.
- Automaten: Zigaretten- und Vape-Automaten müssen das Alter prüfen, z. B. per Ausweis oder EC-Karte.
Was gilt beim Online-Kauf?
Online-Händler müssen sicherstellen, dass nur Erwachsene bestellen und die Ware nur an Volljährige übergeben wird. Im ELF VAPE Shop verkaufen wir ausschließlich an Kundinnen und Kunden ab 18 Jahren.
Was gilt für Händler?
Wer E-Zigaretten an Minderjährige verkauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 50.000 € betragen. Verkaufsstellen müssen im Zweifel einen Ausweis verlangen.
Warum gilt die Grenze von 18 Jahren?
Nikotin macht stark abhängig, und Jugendliche entwickeln eine Abhängigkeit schneller als Erwachsene. Deshalb behandelt der Gesetzgeber E-Zigaretten beim Jugendschutz wie Tabakwaren. Auch die Kindersicherung an ELFBAR Geräten und die kindersicheren Verschlüsse von Liquidflaschen sollen verhindern, dass Kinder an Nikotin gelangen.
Gilt die Altersgrenze auch auf Reisen?
Die Altersgrenze ist in der EU fast überall 18 Jahre, in manchen Ländern gelten aber zusätzliche Regeln für E-Zigaretten. Was beim Reisen mit ELFBARs zu beachten ist, steht unter ELFBAR auf Reisen.
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